Leistungen

Gutachten zur Lüftung und Entrauchung von Tiefgaragen nach GaVO

In Deutschland bilden die rechtliche Grundlage für geschlossene Mittel- und Großgaragen die Anforderungen der Garagenverordnungen der Länder (GaVO).

Diese Verordnungen schreiben in der Regel eine Zwangsbelüftung durch maschinelle Abluftanlagen vor. Für kleinere und weniger frequentierte Garagen ist dagegen oft eine baulich optimierte natürliche Lüftung ausreichend.

Ihre Vorteile:

  • Einhaltung der Grenzwerte, die durch die GaVO vorgegeben sind
  • Nachweis der ausreichenden natürlichen Lüftung zur Vorlage bei der Bauaufsichtsbehörde
  • Dokumentation der baulichen Korrektheit durch einen anerkannten und neutralen Spezialisten
  • Minimierung von Investitions-, Betriebs- und Instandhaltungskosten

Unsere Leistungen:

  • Beratung bei der Planung der Anordnung und Bemessung von Lüftungsöffnungen in Garagen
  • Begutachtung der relevanten Lüftungsmaßnahmen im Rahmen des Bauauftrags
  • Begutachtung bestehender Tiefgaragen
  • Vorschläge für bauliche Änderungen zur verbesserten Belüftung
  • CO-Langzeitmessungen
  • Prüfung der maschinellen Abluft- und CO-Warnanlage nach den Vorgaben der GaVO