Leistungen

Energetische Inspektionen von Klimaanlagen

Nach § 12 der Energieeinsparverordnung (EnEV) müssen an in Gebäuden eingebaute Klimaanlagen mit einer Nennkälteleistung > 12 kW energetische Inspektionen durchgeführt werden.

Die Durchführung dieser Inspektion muss vom Betreiber des Gebäudes veranlasst werden. Auf Verlangen hat der Betreiber den Inspektionsbericht den zuständigen Behörden vorzulegen.

Die energetische Inspektion ist erstmals im zehnten Jahr nach der Inbetriebnahme der Anlage durchzuführen. Sie ist alle 10 Jahre erforderlich.

Was genau wird geprüft?

Unser Sachverständiger führt die Energetische Inspektion nach DIN SPEC 15240 durch und überprüft dabei die Komponenten und die Auslegung der Klimaanlage unter energetischen Gesichtspunkten, ermittelt den Zustand der Anlage und identifiziert Optimierungspunkte sowie Einsparpotenziale. Es ist dabei eine Begehung vor Ort vorgesehen.