Sachverständigenbüro Dr. Bitter

Gutachten für Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnik

Herzlich willkommen beim Sachverständigenbüro Dr. Bitter

Als unabhängige Sachverständige stehen wir Ihnen zu den Themen Heizungs-, Sanitär- sowie Klima- und Lüftungstechnik mit unserer langjährigen Erfahrung und Expertise zur Seite.

Unser Experten-Team, das sich aus vier Sachverständigen zusammensetzt, unterstützt Sie gerne bei Ihrem Anliegen: Dr. Ing. Frank Bitter, Dipl.-Ing. Gerhard Weinmann, Dipl.-Ing. (FH) Andreas Elsäßer und Dipl.-Ing. (BA) Thomas Haase sind mit Ihrer Fachkompetenz und ihrem umfassenden Wissen für Sie und Ihre Fragen da.

Zu unseren Kunden zählen unter anderem

  • Gerichte
  • Kommunen
  • Städtische Hochbauämter
  • Wohnbaugesellschaften
  • Unternehmen
  • Versicherungsgesellschaften
  • Privatpersonen

Unsere Leistungen

Unabhängig, kompetent und interdisziplinär

Wir bearbeiten für Sie folgende Aufgabenstellungen:

Sachverständigengutachten

Gutachten dienen unter anderem der Beweissicherung von Mängeln, der Feststellung von Schadensursachen, der Lösung von technischen Problem sowie als Nachweis der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften.

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Gutachten zur Lüftung und Entrauchung von Tiefgaragen nach GaVO

In Deutschland bilden die rechtliche Grundlage für geschlossene Mittel- und Großgaragen die Anforderungen der Garagenverordnungen der Länder (GaVO). Diese Verordnungen schreiben in der Regel eine Zwangsbelüftung durch maschinelle Abluftanlagen vor.

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Baurechtliche Prüfungen

Dank lüftungstechnischer Anlagen kann eine hohe Luftqualität und ein gutes Raumklima gewährleistet werden. Sie sorgen für die erforderlichen Bedingungen für Anlagen und Maschinen.

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Hygieneinspektionen von Lüftungsanlagen nach VDI 6022

Die meisten modernen Bürogebäude und Hotels sowie auch immer mehr Produktionsbetriebe und Labors verfügen heute über raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen).

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Energetische Inspektionen von Klimaanlagen

Nach § 12 der Energieeinsparverordnung (EnEV) müssen an in Gebäuden eingebaute Klimaanlagen mit einer Nennkälteleistung > 12 kW energetische Inspektionen durchgeführt werden. Die Durchführung dieser Inspektion muss vom Betreiber des Gebäudes veranlasst werden.

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